Wer kann Mitglied werden?
- Ordentliche Mitgliedsorganisationen können alle Institutionen aus den deutschsprachigen Ländern werden, die einen direkten oder indirekten Vertrag mit Ex Libris über die Lieferung und Wartung einer Software von Ex Libris haben.
- Wird eine eigenständige Software-Installation von einer Anzahl von Institutionen gemeinsam genutzt, so kann jede dieser Institutionen und auch eine zugehörige zentrale Einrichtung ordentliche Mitgliedsorganisation von DACHELA werden.
- Außerordentliche Mitgliedsorganisationen: Anwender von Ex-Libris-Produkten aus anderen Ländern, in denen es keine nationale Anwendergruppe gibt; Institutionen, die an der Einführung von Ex-Libris-Produkten interessiert sind; Consultants mit nachweisbarer Ex-Libris-Klientel.
Wie hoch ist der Mitgliederbeitrag?
Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Höhe dieses Beitrags beschließt die Generalversammlung, aktuell beträgt er 50.- pro Jahr.
Dieser Betrag gilt für Organisationen welche gleichzeitig Mitglied bei IGeLU sind, ist dies nicht der Fall erhöht sich der Mitgliederbetrag, aktuell auf 100.- pro Jahr
Die Rechnung für den Mitgliederbeitrag wird jährlich im Frühjahr durch den
Kassenführer ausgestellt, Neumitglieder werden bei der nächsten Rechnungsstellung mitberücksichtigt.
Wie werden wir Mitglied?
Beitrittsgesuche sind an den/die Sprecher/-in von DACHELA zu richten. Aktueller Sprecher ist Herr
Dr. Mathias Kratzer.
Über die Aufnahme entscheidet der
Exekutivausschuss.
Welche Angaben sind für das Beitrittsgesuch notwendig?
- Angaben zur Institution (allfällige Unterteilung, Abteilung der Institution)
- Adressangabe: Strasse Hausnummer, Ort mit PLZ, Land
- Rechnungsadresse falls sich diese von der Postadresse unterscheidet
- Typ der Organisation (Bibliothek, Archiv, Verbundzentrale, Consultant ...)
- Kontaktperson mit Mailadresse
Bitte beachten Sie die entprechenden
Kapitel in den Statuten.