Wer kann Mitglied werden?
- Ordentliche Mitgliedsorganisationen können alle Institutionen aus den deutschsprachigen Ländern werden, die einen direkten oder indirekten Vertrag mit Ex Libris über die Lieferung und Wartung einer Software von Ex Libris haben.
- Wird eine eigenständige Software-Installation von einer Anzahl von Institutionen gemeinsam genutzt, so kann jede dieser Institutionen und auch eine zugehörige zentrale Einrichtung ordentliche Mitgliedsorganisation von DACHELA werden.
- Außerordentliche Mitgliedsorganisationen: Anwender von Ex-Libris-Produkten aus anderen Ländern, in denen es keine nationale Anwendergruppe gibt; Institutionen, die an der Einführung von Ex-Libris-Produkten interessiert sind; Consultants mit nachweisbarer Ex-Libris-Klientel.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Höhe dieses Beitrags beschließt die Generalversammlung, aktuell beträgt er EUR 50.- / Jahr für Organisationen, die gleichzeitig Mitglied bei IGeLU sind. Von Organisationen, die nicht auch Mitglied der IGeLU sind, wird ein erhöhter DACHELA-Mitgliedsbeitrag von derzeit EUR 100.- / Jahr erhoben.
Die Rechnung für den Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Frühjahr durch den
Kassenführer ausgestellt, Neumitglieder werden bei der nächsten Rechnungsstellung mitberücksichtigt.
Wie wird man Mitglied?
Beitrittsgesuche sind an den/die Sprecher/-in von DACHELA zu richten. Aktueller Sprecher ist Herr
Dr. Mathias Kratzer.
Über die Aufnahme entscheidet der
Exekutivausschuss.
Welche Angaben sind für das Beitrittsgesuch notwendig?
- Angaben zur Institution (allfällige Unterteilung, Abteilung der Institution)
- Adressangabe: Strasse Hausnummer, Ort mit PLZ, Land
- Rechnungsadresse falls sich diese von der Postadresse unterscheidet
- Typ der Organisation (Bibliothek, Archiv, Verbundzentrale, Consultant ...)
- Kontaktperson mit Mailadresse
Bitte beachten Sie die entprechenden
Kapitel in den Statuten.
Wie kann man die Mitgliedschaft kündigen?
Die Mitgliedschaft bei DACHELA verlängert sich mit jeder Rechnungsstellung über den Mitgliedsbeitrag automatisch um ein weiteres Jahr, kann aber jederzeit durch die benannte Kontaktperson Ihrer Institution ohne die Angabe von Gründen per E-Mail an den/die Sprecher/-in von DACHELA gekündigt werden. Eine anteilige Rückerstattung des bereits bezahlten Mitgliedsbeitrags für das laufende Jahr erfolgt jedoch nicht.