Von der Generalversammlung 2012 beschlossene Satzungsänderungen
1. Abschaffung des Quorums für "normale" Beschlüsse der Generalversammlung
Punkt 7.2, Satz 1 der
DACHELA-Satzung - bisheriger Wortlaut:
Für Abstimmungen ist die Anwesenheit der einfachen Mehrheit der stimmberechtigten Mitgliedsorganisationen nötig.
- wird durch
Die Generalversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.
ersetzt. Zugleich wird der letzte Satz von Punkt 7.2 - derzeitiger Wortlaut:
In beiden Fällen zählt die betreffende Institution als anwesend.
- ersatzlos gestrichen.
In Punkt 7.2, Satz 2 der
DACHELA-Satzung wird die Formulierung
vom Sprecher
durch
von der Sprecherin bzw. vom Sprecher
ersetzt.
3. Festlegung einer zweckmäßigen Frist für die Veröffentlichung der Tagesordnung zur Generalversammlung
Punkt 7.1 der DACHELA-Satzung wird durch folgenden neuen Satz 3 ergänzt:
Die Tagesordnung ist spätestens zehn Tage vor der Versammlung allen stimmberechtigten
Mitgliedsorganisationen schriftlich oder per E-Mail bekannt zu machen.