Für Abstimmungen ist die Anwesenheit der einfachen Mehrheit der stimmberechtigten Mitgliedsorganisationen nötig.- wird durch
Die Generalversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.ersetzt. Zugleich wird der letzte Satz von Punkt 7.2 - derzeitiger Wortlaut:
In beiden Fällen zählt die betreffende Institution als anwesend.- ersatzlos gestrichen.
vom Sprecher
durch
von der Sprecherin bzw. vom Sprecher
ersetzt.
Die Tagesordnung ist spätestens zehn Tage vor der Versammlung allen stimmberechtigten Mitgliedsorganisationen schriftlich oder per E-Mail bekannt zu machen.